manuel87
09.02.2009, 11:04
Hey,
falls sich hier im Forum Jurastudenten/Juristen befinden, die Lust haben kurz Zeit für einen kleinen Fall aufzuwenden könntet ihr ja den folgenden mal durchlösen und mir eine kurze Lösungsskizze machen. Das war in etwa die heutige Klausur zu Schuldrecht AT. Bin mir nur leider nicht sicher, ob ich das alles so richtig gemacht habe ;)
Sachverhalt:
Käufer (K) ist langjähriger Kunde der ImPex GmBH (I). Für sein Geschäft bestellt er Ende des Jahres 2008 20 Sommer-Anzüge, den Preis berechnet er mit der vereinbarten Rabattstaffel auf 56.200 €. 4 Tage später erhält K ein Schreiben des I in dem steht „Gerne liefern wir Ihnen die bestellte Ware zum vereinbarten Preis“.
Als die Anzüge nicht - wie die letzten 10 Jahre - Mitte März geliefert werden, wendet K sich telefonisch an I und erkundigt sich nach der Lage. I entschuldigt sich wortreich und erklärt wahrheitsgemäß, dass der Hersteller (H) „vorübergehende Herstellungsprobleme“ habe. K zeigt sich geduldig.
Als jedoch Mitte April die Lieferung immer noch nicht erfolgt ist, sieht K seine Verkaufschancen schwinden und beauftragt Rechtsanwalt (R) sich mit der Sache zu befassen. Am 17.04.2009 sendet R ein Schreiben an I, indem er I zur sofortigen Leistung auffordert und eine Kopie des Bestellscheins beifügt. I reagiert nicht. Ende April rät R dem K sich schleunigst an anderer Stelle einzudecken und erklärt gleichzeitig gegenüber I den Rücktritt vom Vertrag und kündigt Schadensersatzforderungen an. K kauft daraufhin die 20 Sommer-Anzüge bei einem Drittanbieter (D), was K jedoch 65.200€ kostet.
K schafft es noch einen Großteil seiner Anzüge an den Mann zu bringen, jedoch bleibt er – anders als in den vergangenen Jahren – auf circa einem Fünftel seiner Ware sitzen, wodurch ihm ein Gewinn von 6.600€ entgeht.
Fragen:
a) Kann K von I die (vollen) Anwaltskosten in Höhe von 590€ verlangen?
b) Kann K von I Schadensersatz bezüglich des Mehraufwands iHv 9.000€ und des entgangenen Gewinns iHv 6.600€ verlangen?
c) Kann I von K die 56.200€ verlangen, wenn er Anfang Mai endlich die Ware von H erhalten und K sofort seine Leistungsbereitschaft angezeigt hat?
d) Kann K etwas von R verlangen?
falls sich hier im Forum Jurastudenten/Juristen befinden, die Lust haben kurz Zeit für einen kleinen Fall aufzuwenden könntet ihr ja den folgenden mal durchlösen und mir eine kurze Lösungsskizze machen. Das war in etwa die heutige Klausur zu Schuldrecht AT. Bin mir nur leider nicht sicher, ob ich das alles so richtig gemacht habe ;)
Sachverhalt:
Käufer (K) ist langjähriger Kunde der ImPex GmBH (I). Für sein Geschäft bestellt er Ende des Jahres 2008 20 Sommer-Anzüge, den Preis berechnet er mit der vereinbarten Rabattstaffel auf 56.200 €. 4 Tage später erhält K ein Schreiben des I in dem steht „Gerne liefern wir Ihnen die bestellte Ware zum vereinbarten Preis“.
Als die Anzüge nicht - wie die letzten 10 Jahre - Mitte März geliefert werden, wendet K sich telefonisch an I und erkundigt sich nach der Lage. I entschuldigt sich wortreich und erklärt wahrheitsgemäß, dass der Hersteller (H) „vorübergehende Herstellungsprobleme“ habe. K zeigt sich geduldig.
Als jedoch Mitte April die Lieferung immer noch nicht erfolgt ist, sieht K seine Verkaufschancen schwinden und beauftragt Rechtsanwalt (R) sich mit der Sache zu befassen. Am 17.04.2009 sendet R ein Schreiben an I, indem er I zur sofortigen Leistung auffordert und eine Kopie des Bestellscheins beifügt. I reagiert nicht. Ende April rät R dem K sich schleunigst an anderer Stelle einzudecken und erklärt gleichzeitig gegenüber I den Rücktritt vom Vertrag und kündigt Schadensersatzforderungen an. K kauft daraufhin die 20 Sommer-Anzüge bei einem Drittanbieter (D), was K jedoch 65.200€ kostet.
K schafft es noch einen Großteil seiner Anzüge an den Mann zu bringen, jedoch bleibt er – anders als in den vergangenen Jahren – auf circa einem Fünftel seiner Ware sitzen, wodurch ihm ein Gewinn von 6.600€ entgeht.
Fragen:
a) Kann K von I die (vollen) Anwaltskosten in Höhe von 590€ verlangen?
b) Kann K von I Schadensersatz bezüglich des Mehraufwands iHv 9.000€ und des entgangenen Gewinns iHv 6.600€ verlangen?
c) Kann I von K die 56.200€ verlangen, wenn er Anfang Mai endlich die Ware von H erhalten und K sofort seine Leistungsbereitschaft angezeigt hat?
d) Kann K etwas von R verlangen?