Dicki
16.10.2014, 11:36
Servus zusammen,
einige Wissen es nicht, und die die es wissen, wissen nichts genaues. Das aus Fortschutzgründen das Variantenfahren in Österreich verboten ist, sollte einigen bekannt sein. Da dies nicht grundsätzlich verboten ist, sondern nur in gewissen Bereichen sollte hier eine halbwegs klare Grenze gezogen werden. Dies ist aber nicht wirklich der Fall. Ein paar Links dazu:
https://www.alpenverein.at/portal_wAssets/docs/natur-umwelt/Wegefreiheit_Variantenskifahren.pdf
http://www.waldverein.at/news-anzeigen/items/14.html
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2565150/
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2530663/
http://www.jusline.at/33_en_der_Ben%C3%BCtzung_ForstG.html
Es ist hier ständig die Rede von "500m Entfernung von Aufstiegshilfen", oder "30 minütiger Fußmarsch". Aber so ganz juristisch sauber ist das auch wieder nicht. Auch ist nirgendwo definiert was als "Wald" gilt. Einzelne Baumbestände oder dichte Bewaldung ab 1 Hektar? Fußmarsch = Skitour? Fitnesszustand? 500m horizontal oder Fahrstrecke?
Kennt hier jemand konkretere Fälle? Habe mir mal den besagten §33 durchgelesen, aber wie auch der Rest recht schwammig formuliert. Würde ungern mit dem Gesetzt in Konflikt kommen bzw. das Geld so aus dem Fenster werfen.
Edit: Ich sehe gerade, dass das in Ganz Österreich gilt...
einige Wissen es nicht, und die die es wissen, wissen nichts genaues. Das aus Fortschutzgründen das Variantenfahren in Österreich verboten ist, sollte einigen bekannt sein. Da dies nicht grundsätzlich verboten ist, sondern nur in gewissen Bereichen sollte hier eine halbwegs klare Grenze gezogen werden. Dies ist aber nicht wirklich der Fall. Ein paar Links dazu:
https://www.alpenverein.at/portal_wAssets/docs/natur-umwelt/Wegefreiheit_Variantenskifahren.pdf
http://www.waldverein.at/news-anzeigen/items/14.html
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2565150/
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2530663/
http://www.jusline.at/33_en_der_Ben%C3%BCtzung_ForstG.html
Es ist hier ständig die Rede von "500m Entfernung von Aufstiegshilfen", oder "30 minütiger Fußmarsch". Aber so ganz juristisch sauber ist das auch wieder nicht. Auch ist nirgendwo definiert was als "Wald" gilt. Einzelne Baumbestände oder dichte Bewaldung ab 1 Hektar? Fußmarsch = Skitour? Fitnesszustand? 500m horizontal oder Fahrstrecke?
Kennt hier jemand konkretere Fälle? Habe mir mal den besagten §33 durchgelesen, aber wie auch der Rest recht schwammig formuliert. Würde ungern mit dem Gesetzt in Konflikt kommen bzw. das Geld so aus dem Fenster werfen.
Edit: Ich sehe gerade, dass das in Ganz Österreich gilt...